Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kommissionsdauer beträgt zwei Monate. Innerhalb dieses Zeitraumes wird "Lieblingsstücke" versuchen, die angenommene Ware zu verkaufen. Die Vermittlung beschränkt sich auf Ware, welche sich in einwandfreiem Zustand befindet. Außerdem behält sich "Lieblingsstücke" vor, Ware im Preis zu reduzieren, die z. B. mit einem zu hoch vereinbarten Kommissionspreis ausgezeichnet wurde. Weiterhin behält sich "Lieblingsstücke" vor, Kommissionsware mit geringen Verkaufsaussichten, z. B. bei Saisonwechsel, vor Ablauf der zwei Monate zurück zu geben.
Die Kundin / der Kunde verpflichtet sich, ihre / seine nicht verkaufte Ware sowie erzielte Verkaufserlöse nach Ablauf des umseitigen Datums ("Kommissionszeit bis") unaufgefordert abzuholen.
Einen Monat nach Ablauf dieses Datums wird die unverkaufte Ware ohne Erinnerung ausgesondert und u. a. wohltätigen Zwecken gespendet. Ebenfalls erlischt einen Monat nach Ablauf der Kommissionszeit der Anspruch auf den erzielten Verkaufserlös. Sollte die Kundin / der Kunde verhindert sein, ihre / seine Ware bzw. den Verkaufserlös termingerecht abzuholen, dann bitten wir Sie, uns vor dem Ablauf der Kommissionszeit während der Öffnungszeiten zu kontaktieren.
"Lieblingsstücke" haftet nicht für die Beschädigungen an der Ware, die während der oben genannten Frist verursacht wurden (z. B. beim Anprobieren der Kleidung). Die Kundin / der Kunde stellt ihre / seine Kleidung auf eigene Gefahr zur Verfügung. Gegen Einbruch, Feuer und Wasserschäden ist die Ware versichert, Bei Ladendiebstahl werden 50% des Kommissionspreises ersetzt.